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Einberufung Hauptversammlung a.a.a. ag 2021 | |
Geschäftsbericht 2020 (einschließlich des Vergütungsberichts und der Zusatzangaben gemäß § 315a HGB für das Geschäftsjahr 2020) |
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Bericht des Aufsichtsrats | |
Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2020 |
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Gesamtstimmrechte aaa ag HV 2021 | |
Erläuterung TOPs ohne Beschlussfassung | |
Erläuterung Aktionärsrechte a.a.a. ag | |
Datenschutzhinweise für Aktionäre der a.a.a. ag | |
Vollmachtsformular HV a.a.a. ag 2021 benannter Stimmrechtsvertreter | |
Informationen nach § 125 AktG (de) | |
Informationen nach § 125 AktG (en) | |
Satzung der a.a.a. ag |
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Abstimmungsergebnisse | |
Jahresabschluss der a.a.a. ag 2020 | |
Konzernabschluss der a.a.a. ag 2020 | |
Einberufung der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung 2021
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit auf der Grundlage von § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 14 vom 27. März 2020, S. 569, 570, in der Fassung des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Patentrecht, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 67 vom 30. Dezember 2020, S. 3328 ff., („COVID-19-Gesetz“) zu der am
Dienstag, den 31. August 2021, ab 09:00 Uhr,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 ein,
die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) stattfindet.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes werden die Räume der Gesellschaft Friedrich-Ebert-Anlage 3, 60327 Frankfurt am Main, sein.
Dort werden sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats als Versammlungsleiter, die beurkundende Notarin, der Vorstand, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie ggfs. weitere Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft befinden.
Für die Aktionärinnen und Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes.
Wir bitten unsere Aktionärinnen und Aktionäre um besondere Beachtung der nach der Tagesordnung und den Anlagen zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6 in dieser Einberufung unter „Weitere Angaben“ enthaltenen Hinweise zur Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung, zum Zugang zur virtuellen Hauptversammlung und den Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts, für das Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte oder durch Briefwahl sowie zu den weiteren Aktionärsrechten.