Archiv der Hauptversammlung

Hauptversammlung 2022
Link zum Onlineportal der HV2022 der a.a.a. ag
Einberufung ordentliche Hauptversammlung a.a.a. ag 2022
Geschäftsbericht 2021
Bericht des Aufsichtsrats a.a.a. ag 2021
Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2021
Vergütungsbericht
Gesamtstimmrechte a.a.a. ag HV 2022
Erläuterung TOPs ohne Beschlussfassung a.a.a. ag 2022
Bericht zu dem TOP 6
Bericht zu dem TOP 7
Erläuterung Aktionärsrechte a.a.a. ag
Informationen nach § 125 Abs. 1 S. 1 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG, Art. 4 Abs. 1
Datenschutzhinweise für Aktionäre der a.a.a. ag
Vollmachtsformular HV a.a.a. ag 2022 benannter Stimmrechtsvertreter
Jahresabschluss der a.a.a. ag 2021
Konzernabschluss der a.a.a. ag 2021
Satzung der a.a.a. ag
Abstimmungsergebnisse

2022

Einberufung der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung 2022 Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit auf der Grundlage von § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungsund Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 14 vom 27. März 2020, S. 569, 570, in der Fassung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 AufbhG 2021), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 63 vom 14. September 2021, S. 4147, 4153, (nachfolgend „COVID-19-Gesetz“) zu der am Dienstag, dem 30. August 2022, ab 09:00 Uhr, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 ein, die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) im Wege der elektronischen Zuschaltung der Aktionärinnen und Aktionäre stattfindet. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes werden die Räume der Gesellschaft Friedrich-Ebert-Anlage 3, 60327 Frankfurt am Main, sein. Dort werden sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats als Versammlungsleiter, die beurkundende Notarin, der Vorstand, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie ggfs. weitere Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft befinden. Für die Aktionärinnen und Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes. Wir bitten unsere Aktionärinnen und Aktionäre um besondere Beachtung der nach dem Bericht zu Tagesordnungspunkt 7 in dieser Einberufung unter „Weitere Angaben“ enthaltenen Hinweise zur Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung, zum Zugang zur virtuellen Hauptversammlung und den Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts, für das Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte oder durch Briefwahl sowie zu den weiteren Aktionärsrechten. Hier finden Sie den Link zur Anmeldung beim Onlineportal der Hauptversammlung 2022 der a.a.a. ag. Das Login wird am 9.8.2022 freigeschaltet.
a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung Postfach 11 01 02 60036 Frankfurt am Main Friedrich-Ebert-Anlage 3 60327 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 240008 15 Telefax: +49 69 240008 29 E-Mail:  	info@aaa-ffm.de  Internet: www.aaa-ffm.de Copyright 2023

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Einberufung der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung 2022 Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit auf der Grundlage von § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungsund Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 14 vom 27. März 2020, S. 569, 570, in der Fassung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 AufbhG 2021), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 63 vom 14. September 2021, S. 4147, 4153, (nachfolgend „COVID-19-Gesetz“) zu der am Dienstag, dem 30. August 2022, ab 09:00 Uhr, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 ein, die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) im Wege der elektronischen Zuschaltung der Aktionärinnen und Aktionäre stattfindet. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes werden die Räume der Gesellschaft Friedrich-Ebert-Anlage 3, 60327 Frankfurt am Main, sein. Dort werden sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats als Versammlungsleiter, die beurkundende Notarin, der Vorstand, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie ggfs. weitere Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft befinden. Für die Aktionärinnen und Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes. Wir bitten unsere Aktionärinnen und Aktionäre um besondere Beachtung der nach dem Bericht zu Tagesordnungspunkt 7 in dieser Einberufung unter „Weitere Angaben“ enthaltenen Hinweise zur Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung, zum Zugang zur virtuellen Hauptversammlung und den Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts, für das Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte oder durch Briefwahl sowie zu den weiteren Aktionärsrechten. Hier finden Sie den Link zur Anmeldung beim Onlineportal der Hauptversammlung 2022 der a.a.a. ag. Das Login wird am 9.8.2022 freigeschaltet.
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